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Begrenzung Ladehöhe

Quelle: https://www.logistik-lexikon.de/definition/begrenzung-ladehoehe
Die maximale zulässige vertikale Abmessung der Ladung, gemessen vom Bezugspunkt (z. B. Oberkante Schienenkopf bei Bahngütertransport oder Straßenoberfläche bei Straßenverkehr) bis zum höchsten Punkt der Ladung oder des Fahrzeugs, die im Rahmen der Transportbedingungen nicht überschritten werden darf, um die Einhaltung von Lichtraumprofilen bzw. Fahrzeughöhenbegrenzungen sicherzustellen.
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