Spediteure und Transportplaner, die Benzin befördern, arbeiten zwingend im Gefahrgutregime: Benzin gilt als leicht entzündliche Flüssigkeit der Klasse 3 gemäss ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse).
Quelle: https://unece.org/transport/dangerous-goods/adr-2025
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