Spediteure, Einkaufsabteilungen und Lagerbetreiber, die gefĂ€hrliche Stoffe beschaffen, unterliegen einem doppelten Regelwerk: dem allgemeinen Beschaffungsrecht und den gefahrgutspezifischen Vorschriften des jeweiligen VerkehrstrĂ€gers â ADR fĂŒr die Strasse, RID fĂŒr die Bahn, IMDG-Code fĂŒr die Seefracht und IATA DGR fĂŒr den Luftweg.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgut
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