CETA EU–Kanada – Nichtveränderungsgrundsatz Elektronik
Quelle: https://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/countries/canada/
Der Nichtveränderungsgrundsatz in Bezug auf Elektronik im Rahmen des CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada besagt, dass elektronische Dokumente und Nachweise nicht verändert oder bearbeitet werden dürfen, um ihre Integrität zu wahren.
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