CETA EU–Kanada – Nichtveränderungsgrundsatz Maschinenbau
Quelle: https://www.canada.ca/en/services/trade/ceta.html
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Maschinenbau im Rahmen des CETA-Abkommens bezieht sich darauf, dass Produkte, die unter diesen Handelsbedingungen hergestellt werden, nach dem Ursprung ihrer Materialien und der Verarbeitung nicht verändert werden dürfen, um die Handelsvorteile zu gewährleisten.
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