Charterparty-Haftung
Quelle: https://www.britannica.com/topic/charter-party
Haftung, die aus einem Charter-Party-Vertrag entsteht; sie umfasst die vertraglichen Pflichten der Parteien (z. B. Vercharterer, Eigentümer/Vercharter) im Zusammenhang mit dem Transport von Gütern oder Personen, einschließlich Pflichtverletzungen, Verspätungen, Schäden und einschlägigen Haftungsbeschränkungen gemäß geltendem Seerecht bzw. Vertragsklauseln.
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