China-Chile-FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.wto.org
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des China-Chile Freihandelsabkommens besagt, dass Waren, die aus einem der beiden Länder stammen, nicht außerhalb dieser Länder verändert oder bearbeitet werden dürfen, um die Ursprungsregeln zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für Bekleidungsartikel.
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