China-Kosta-Rica-FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://www.wto.org/english/tratop_e/region_e/regfac_e.htm
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des China-Kosta-Rica-Freihandelsabkommens besagt, dass Textilien, die im Ursprungsland gefertigt wurden, nach der Einfuhr und vor dem Verkauf in den jeweiligen Markt nicht verändert werden dürfen, um die Ursprungsbezeichnung beizubehalten.
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