COMESA-Präferenz – Nichtveränderungsgrundsatz Elektrische Geräte
Quelle: https://www.comesa.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz für elektrische Geräte im Rahmen der COMESA-Präferenz bedeutet, dass die Waren, die unter dieser Regelung verbindlich sind, in ihrer im Ursprungsland hergestellten Form in ein anderes Land eingeführt werden müssen, ohne substantielle Änderungen zu unterliegen.
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