ECOWAS Präferenz – Nichtveränderungsgrundsatz Elektrische Geräte
Quelle: https://www.ecowas.int
Der Nichtveränderungsgrundsatz der ECOWAS besagt, dass elektrische Geräte, die unter dem ECOWAS-Präferenzabkommen eingeführt werden, unverändert bleiben müssen, um die Vorteile des Zolltarifs zu erhalten.
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