ECOWAS Präferenz – Nichtveränderungsgrundsatz Elektronik
Quelle: https://www.ecowas.int/documents/ECOWAS-Trade-Liberalization-Scheme.pdf
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen der ECOWAS-Präferenzregeln bestimmt, dass elektronische Produkte, die von den Mitgliedstaaten exportiert werden, in ihrer ursprünglichen Form ohne Änderungen beibehalten werden müssen, um von bestimmten Zollvergünstigungen zu profitieren.
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