ECOWAS Präferenz – Nichtveränderungsgrundsatz Bekleidung
Quelle: https://www.ecowas.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen der ECOWAS-Präferenzregelung gewährleistet, dass Bekleidungsstücke, die aus Rohstoffen innerhalb der ECOWAS-Region hergestellt werden, unverändert bleiben müssen, um die Zollpräferenzen zu erhalten.
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