COMESA Präferenz – Nichtveränderungsgrundsatz Kfz-Teile
Quelle: https://www.comesa.int
Der Nichtveränderungsgrundsatz besagt, dass Teile, die unter dem COMESA-Präferenzabkommen gehandelt werden, in ihrem ursprünglichen Zustand bleiben müssen, um die Präferenzkonditionen zu erfüllen.
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