COMESA Präferenz – Nichtveränderungsgrundsatz Elektronik
Quelle: https://www.comesa.int
Der Nichtveränderungsgrundsatz bedeutet, dass die im Rahmen der COMESA-Präferenzen geförderten elektronischen Produkte in ihrer Originalform erhalten bleiben müssen, um von den Zollvergünstigungen profitieren zu können.
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