Grenzübertritt mit Intervention
Quelle: https://www.wcoomd.org
Ein Grenzübertritt mit Intervention bezeichnet einen Grenzübertritt, bei dem amtliche Behörden oder Sicherheitsorgane während der Zoll- oder Grenzabwicklung eingreifen, Güter prüfen, Maßnahmen ergreifen oder Genehmigungen durchsetzen. Ziel ist die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, Kassierung von Gebühren bzw. Zöllen sowie die Sicherstellung von Sicherheits- oder Handelsvorschriften.
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