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DDP Exportkontrolle

Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Unter dem Begriff DDP Exportkontrolle versteht man die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften (z. B. Embargos, Dual-Use-Güter) durch den Verkäufer oder Lieferanten im Zusammenhang mit Transaktionen, die nach dem Incoterm Delivered Duty Paid abgewickelt werden. Dazu gehören Lizenzprüfungen, Risikobewertungen, Dokumentation und die Abstimmung mit den Behörden, um sicherzustellen, dass Waren im Zielland rechtmäßig eingeführt werden dürfen.
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