FCA Exportkontrolle
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Im FCA-Vertrag bezieht sich die Exportkontrolle auf die exportrechtlichen Verpflichtungen des Verkäufers, sofern gesetzlich vorgeschrieben, einschließlich der Durchführung oder Sicherstellung der Exportabfertigung (z. B. Ausfuhrlizenzen) bis zum benannten Lieferort; danach gehen Risiko und Kosten gemäß Incoterms auf den Käufer über.
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