DDP Gefahrenübergang
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms/
Beim Incoterm DDP geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware am benannten Bestimmungsort dem Käufer zur Verfügung gestellt wird und dort zur Entladung bereitsteht. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zur Lieferung, einschließlich der Zollabwicklung und der Einfuhrabgaben.
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