Im Moment der Übergabe der Ware am vereinbarten Lieferpunkt tritt der Gefahrenübergang ein: Ab diesem Zeitpunkt trägt nicht mehr der Verkäufer, sondern der Käufer das Risiko für zufälligen Verlust oder zufällige Beschädigung der Ware.
Quelle: https://iccwbo.org/business-solutions/incoterms-rules/
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