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Gefahrenübergang

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr%C3%BCbergang
Im Transport- und Handelsrecht bezeichnet Gefahrenübergang den Zeitpunkt, zu dem die Gefahr des zufälligen Verschlechterung oder Verlusts der Ware vom Verkäufer auf den Käufer bzw. vom Frachtführer auf den Empfänger übergeht.
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