FOB Gefahrenübergang
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Bei FOB geht das Risiko von Verlust oder Beschädigung der Ware auf den Käufer über, sobald die Ware den Schiffskai bzw. die Reling des Schiffes am benannten Verladehafen passiert hat bzw. an Bord genommen ist. Der Verkäufer trägt bis dahin die Kosten, einschließlich des Verladens, während der Käufer die Kosten für Fracht, Versicherung und weitere Kosten ab dem Gefahrenübergang trägt.
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