Zollschuld
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zollschuld
Zollschuld ist die rechtliche Verpflichtung des Importeurs oder anderer Berechtigter, Zollabgaben, Steuern und gegebenenfalls weitere Gebühren für importierte oder veredelte Waren zu zahlen, die durch die Zollanmeldung bzw. die zollamtliche Freigabe entsteht.
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