EAC Zollunion – Nichtveränderungsgrundsatz Kfz-Teile
Quelle: https://www.eac.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz besagt, dass Kfz-Teile, die in die EAC Zollunion eingeführt werden, in ihrem Zustand unverändert bleiben müssen, um die Zollvergünstigungen zu erhalten.
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