EFTA–Chile FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Kfz-Teile
Quelle: https://www.efta.int/free-trade/efta-chile-free-trade-agreement
Der Nichtveränderungsgrundsatz besagt, dass bei der Zollabfertigung von Kfz-Teilen im Rahmen des EFTA–Chile Freihandelsabkommens sicherzustellen ist, dass die Teile in ihrem ursprünglichen Zustand bleiben, um von Zollvergünstigungen profitieren zu können.
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