EFTA–Indonesien CEPA – Nichtveränderungsgrundsatz Elektronik
Quelle: https://www.efta.int/EEA-Agreement
Der Nichtveränderungsgrundsatz im Rahmen des EFTA-Indonesien CEPA ist ein Handelsprinzip, das sicherstellt, dass bestimmte Waren, insbesondere elektronische Produkte, während des Transportes und der Zollabfertigung unverändert bleiben, um Ursprungs- und Herkunftsnachweise zu gewährleisten.
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