EFTA–Indonesien CEPA – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://www.efta.int
Der Nichtveränderungsgrundsatz in der Textilwirtschaft bezieht sich auf die Regel, dass, um von einem Handelsabkommen wie dem CEPA zwischen EFTA und Indonesien zu profitieren, die Produkte während des Transports unverändert bleiben müssen.
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