EFTA–Indonesien CEPA – Nichtveränderungsgrundsatz Elektrische Geräte
Quelle: https://www.efta.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz für elektrische Geräte im Rahmen des EFTA-Indonesien CEPA besagt, dass die Produkte im Zustand belassen werden müssen, in dem sie unter die Bestimmungen des Abkommens fallen, um von Zollvergünstigungen zu profitieren.
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