EFTA–Kolumbien FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Elektronik
Quelle: https://www.efta.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz besagt, dass elektronische Waren, die im Rahmen des EFTA-Kolumbien Freihandelsabkommens (FTA) versendet werden, in ihrem ursprünglichen Zustand bleiben müssen, um von den Zollvergünstigungen des Abkommens zu profitieren.
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