EFTA-Kolumbien FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://www.efta.int/Free-Trade-Agreements/Colombia
Der Nichtveränderungsgrundsatz bezieht sich im Rahmen des EFTA-Kolumbien Freihandelsabkommens auf die Regel, dass Textilprodukte, die unter dem Abkommen eingeführt werden, in ihrem ursprünglichen Zustand bleiben müssen und nicht nachträglich verändert werden dürfen, um die Vorteile des Abkommens zu nutzen.
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