EFTA–Chile FTA – Nichtveränderungsgrundsatz Textilien
Quelle: https://www.efta.int/
Der Nichtveränderungsgrundsatz für Textilien im Rahmen des EFTA-Chile Freihandelsabkommens besagt, dass die Ursprungsbezeichnung von Textilwaren unverändert bleiben muss, um von Zollvergünstigungen zu profitieren.
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