Die Zollschuld entsteht â nicht erst bei der Zahlung, sondern â bei der Einfuhr oder Freigabe der Ware zur freien VerfĂŒgung, oder zu dem im anwendbaren Zollverfahren (z.B.
Quelle: https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/customs-duty/customs-duties_en
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