FAS Kostenübergang
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Unter FAS (Free Alongside Ship) erfolgt der Kostenübergang am benannten Hafen, wenn der Verkäufer die Kosten bis zur Lieferung neben dem Schiff am Kai trägt. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer alle weiteren Kosten, einschließlich Verladung, Seetransport, Versicherung (sofern vom Käufer arrangiert) und Exportabfertigung am Ort bzw. im Hafen. Das Risiko geht in der Regel mit der Lieferung neben dem Schiff über.
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