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FOB Kostenübergang

Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/incoterms-2020/
FOB bezeichnet den Kostenübergang zu dem Zeitpunkt, an dem die Ware an Bord des Schiffes am benannten Verladehafen verladen wird. Bis dahin trägt der Verkäufer alle Kosten (und Exportabfertigung); ab dem Verladevorgang gehen Kosten (und hauptsächlich Fracht, Versicherung, wenn vereinbart) sowie weitere Kosten auf den Käufer über. Risikoverbrauch folgt dem Kostenträger, also mit dem Verladen.
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