Abgabenfestsetzung
Quelle: https://www.zoll.de
Die Abgabenfestsetzung bezeichnet die behördliche oder dienstleisterseitige Festlegung der Höhe von Abgaben, Gebühren oder Umlagen, die für eine logistische Leistung (z. B. Transport, Lagerung, Zollabfertigung) zu zahlen sind. Sie umfasst Berechnung, Zuschläge und die Mitteilung des zu zahlenden Betrags.
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