Frei Frachtführer (FCA)
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Frei Frachtführer (FCA): Der Verkäufer liefert die Ware, exportfreigegeben, an den vom Käufer benannten Frachtführer an einem benannten Ort. Das Risiko von Verlust oder Beschädigung geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den Frachtführer an diesem Ort übergeben wird. Der Verkäufer ist nicht für das Entladen verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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