Für Schweizer Firmen, die Ware nach Kosovo liefern, gibt es ab 1. Oktober 2026 eine Erleichterung. Dann tritt das neue Freihandelsabkommen zwischen Kosovo und der EFTA in Kraft. EFTA steht für die Europäische Freihandelsassoziation. Dazu gehören die Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen.
Bei Industriewaren sollen die Zölle grundsätzlich direkt wegfallen. Bei gewissen Landwirtschafts-, Fisch- und Meeresprodukten dauert der Zollabbau länger oder es gelten besondere Regeln. Der Bundesrat schreibt, dass die heutigen Schweizer Ausfuhren insgesamt zollfrei werden. Teilweise aber eben erst nach einer Übergangsfrist.
Für uns im Speditionsbüro ist vor allem eines wichtig: Zollfrei heisst nicht papierfrei.
Die Ware muss Schweizer Präferenzursprung haben. Es reicht also nicht, dass sie einfach aus einem Schweizer Lager verschickt wird. Je nach Lieferung braucht es eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine korrekte Ursprungserklärung auf der Rechnung. Bei Ursprungserklärungen muss der vorgeschriebene Wortlaut verwendet werden.
Bestehende Bewilligungen als ermächtigter Ausführer gelten auch für dieses Abkommen. Solche Firmen dürfen Ursprungserklärungen ohne Wertgrenze ausstellen. Andere Ausführer können dies normalerweise nur bis zu einem Warenwert von 6’000 Euro beziehungsweise 10’300 Franken selber machen.
Für kleinere Schweizer Firmen kann Kosovo damit interessanter werden. Die Ware wird im Vergleich zu heute günstiger und Schweizer Anbieter werden gegenüber Firmen aus der Europäischen Union weniger benachteiligt. Ob wirklich ein Zoll wegfällt, muss aber für jede Tarifnummer einzeln geprüft werden.

