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Gemeinsame Frachtüberwachungsvereinbarungen

Quelle: https://www.investopedia.com/terms/j/joint-cargo-monitoring-agreements.asp
Gemeinsame Frachtüberwachungsvereinbarungen sind vertragliche Absprachen zwischen mindestens zwei Partnern der Logistikkette (z. B. Verlader, Spediteure, Frachtführer oder Versicherer), in denen die Nutzung von Tracking- und Monitoring-Daten, die Kommunikationswege sowie Zuständigkeiten für die Echtzeitüberwachung von Gütern im Transit festgelegt werden. Ziel ist die Erhöhung von Sicherheit, Transparenz, Risikomanagement und Effizienz im Transport.
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