Haftung bei Emergency Discharge
Quelle: https://www.imo.org/en/OurWork/Safety/LossPrev/Pages/default.aspx
Haftung bei Emergency Discharge bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit für Schäden oder Verluste, die durch eine notfallmäßige Entladung von Fracht erfolgen, um akute Gefahr abzuwenden. Die Haftung ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen, einschlägigem Seerecht und den jeweiligen Versicherungsregularien.
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