Haftung bei Forced Transshipment
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/glossary/defined-term-transshipment/
Haftung des Frachtführers oder Beförderers für Schäden, Verluste oder Verzögerungen, die durch einen Zwangstransport (Forced Transshipment) entstehen. Dabei wird das Gut auf ein anderes Beförderungsmittel oder einen anderen Transportweg umgeladen oder umgeschlagen, meist aufgrund operativer Erfordernisse, Kapazitätsknappheit oder behördlicher Vorgaben. Die Haftung richtet sich nach vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Frachtbrief, CMR, Hamburg/HGB) sowie den geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften.
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