Haftung bei Gate-In-Verzögerung
Quelle: https://www.freightos.com/glossary/gate-in/
Zustand, in dem eine Partei (z. B. FrachtfĂŒhrer, Verlader oder EmpfĂ€nger) gemÀà vertraglichen Vereinbarungen und geltendem Recht fĂŒr Verzögerungen haftet, die dadurch entstehen, dass der Gate-In des Guts am Terminal oder Lager nicht planmĂ€ĂĂg erfolgt (Gate-In-Verzögerung).
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