Haftung bei Gate-Out-Verzögerung
Quelle: https://www.freightos.com/glossary/gate-out/
Haftung fĂŒr Verzögerungen beim Gate-Out, d. h. beim Verlassen eines Terminals durch den Gate-Out-Punkt, gemÀà vertraglichen Vereinbarungen und geltendem Transportrisiko; die Haftung richtet sich nach dem Beförderungsvertrag, den Incoterms und den Ursachen des Verzugs.
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