Haftung bei Port Closure
Quelle: https://www.freightos.com/glossary/port-closure/
Haftung bei Port Closure bezeichnet die haftungsrechtliche Zuweisung, wenn durch eine plötzliche oder behördlich angeordnete Schließung eines Hafens die Vertragserfüllung nicht möglich ist oder verzögert wird. Dabei wird festgelegt, welcher Vertragspartner das Risiko trägt und welche Ansprüche bei Leistungsstörungen infolge der Hafenschließung gelten.
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