Haftung bei Strike Action
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Strike_action
Haftung bei Strike Action bezeichnet die rechtliche Verantwortung von Transportunternehmen, Verladern oder Frachtführern für Schäden, Verzögerungen oder Verluste, die durch Arbeitskampfmaßnahmen (z. B. Streiks) verursacht werden, sowie die Frage, in welchem Umfang vertragliche Haftung, Haftungsbeschränkungen oder Ausschlüsse greifen.
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