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Haftung Lager

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lager
Haftung des Lagerhalters (z. B. Spediteur oder Logistikdienstleister) für Verluste oder Beschädigungen an gelagerten Gütern im Rahmen eines Lager- oder Lagerverwaltungsvertrags, beschränkt durch vertragliche Vereinbarungen, gesetzliche Vorschriften sowie übliche Haftungssätze und Ausschlüsse.
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