Haftungsregime für den kombinierten Verkehr
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:31992R0106
Haftungsregime für den kombinierten Verkehr umfassen die Gesamtheit der nationalen oder internationalen Rechtsvorschriften, die regeln, in welchem Umfang ein Frachtführer oder Spediteur bei der Beförderung von Gütern unter einem einheitlichen Frachtvertrag mit mehreren Verkehrsträgern für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung haftet.
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