Incoterms Mitwirkungspflicht
Quelle: https://iccwbo.org/resources-for-business/incoterms-rules/
Pflicht zur Mitwirkung einer Vertragspartei gemäß den Incoterms, in der Regel der Käufer oder Verkäufer, Informationen, Unterlagen und Mitarbeit bereitzustellen, die zur Export-/Importabwicklung, zur Organisation des Transports, zur Verzollung und zur Bereitstellung der Güter erforderlich sind, damit die vertraglich vereinbarten Lieferbedingungen erfüllt werden können.
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