Institute Cargo-Klauseln C
Quelle: https://en.wikipedia.org/wiki/Institute_Cargo_Clauses
Institute Cargo Clauses C sind Ausstellungsbedingungen der Londoner Versicherungsinstitute, die eine Namensrisiko-Versicherung für Fracht darstellen. Sie bieten einen eingeschränkteren Deckungsumfang als Klausel A bzw. Klausel B und decken nur die in den Klauseln aufgeführten Gefahren ab (Namensrisiken) unter den im Vertrag festgelegten Bedingungen und Ausschlüssen.
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