Im Unterschied zu rein nationalen Transportschäden unterliegen internationale Frachtschadensansprüche je nach Verkehrsträger unterschiedlichen Haftungsregimen: Im Strassengüterverkehr gilt das CMR-Übereinkommen, im Seeverkehr die Haager-Visby-Regeln, im Luftverkehr das Montrealer Übereinkommen.
Quelle: https://www.freightos.com/insights/freight-claim/
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