Ladehaftung
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ladungshaftung
Rechtliche Verpflichtung, die Tragende Partei zu haften für Schäden oder Verluste der Güter, die während Lade-, Sorgfalts- und Sicherungsmaßnahmen beim Be- bzw. Entladen oder beim Sichern der Fracht entstehen.
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