Haftung bei Pflichtverletzung
Quelle: https://dejure.org/gesetze/BGB/280.html
Haftung bei Pflichtverletzung bezeichnet die zivilrechtliche Haftung eines Vertragspartners für Schäden, die durch die Verletzung vertraglicher Pflichten (z. B. Nichterfüllung, verspätete Erfüllung) entstehen.
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