Haftung bei Verzug
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
Haftung bei Verzug bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit der Partei, die eine Verpflichtung zu erfĂŒllen hat, fĂŒr SchĂ€den oder Nachteile aufzukommen, die durch VerspĂ€tung bzw. NichterfĂŒllung einer vertraglichen Pflicht entstehen. Sie ergibt sich typischerweise aus vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Regelungen (z. B. Verzug gemÀà BGB § 286).
Verwandte Begriffe
Diese Begriffe könnten Sie auch interessieren